Schulordnung

Wir handeln nach folgendem Grundsatz:

 

Wir achten unsere Mitmenschen in Wort und Tat und gehen freundlich und respektvoll miteinander um.

 

  1. Wir beleidigen niemanden.
  2. Wir wollen keine körperliche Gewalt.
  3. Wir bedrohen und erpressen niemanden.
  4. Wir helfen oder holen Hilfe, wenn jemand beleidigt, schikaniert, bedroht oder geschlagen wird.
  5. Wir wollen ungestört lernen können.

 

Bei Konflikten können sich SchülerInnen an die zuständigen Streitschlichter oder LehrerInnen wenden.

 

Wir halten uns an unsere Ordnungsregeln:

  1. Alle SchülerInnen müssen sich auf dem Schulweg verkehrsgerecht verhalten, damit keine Unfälle passieren.
  2. Fahrräder, Mofas und Mopeds werden an den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt. Fahrräder und Krafträder müssen ab dem Betreten des Schulgeländes geschoben werden.
  3. Vor 7.30 Uhr können sich die Schüler im Hauptgebäude an den ausgewiesenen Plätzen aufhalten.
  4. Wenn der Unterricht später beginnt, in Hohlstunden oder nach dem Sportunterricht halten sich die SchülerInnen bis 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Schulhof oder an den Gruppentischen vor dem Lehrerzimmer auf.
  5. Ist ein/e LehrerIn 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht da, melden sich die KlassensprecherInnen im Lehrerzimmer oder auf dem Sekretariat.
  6. Nach Schulschluss müssen die Stühle aufgestuhlt werden. Die Klassenordner sorgen dafür, dass die Klassenzimmer vor dem Verlassen aufgeräumt werden.
  7. Auswärtige SchülerInnen können sich bis zur Abfahrt ihres Busses an den Gruppentischen vor dem Lehrerzimmer aufhalten.
  8. Es ist nicht gestattet sich über die Mittagszeit im Neubau, im 2.Stock des Hauptgebäudes oder in Klassenzimmern aufzuhalten.

 

Wir halten uns an unsere Pausenregeln:

  1. In der großen Pause begeben sich alle SchülerInnen zügig und auf dem kürzesten Weg auf den Pausenhof.
  2. Der Pausenbereich ist auf dem ausgehängten Plan schraffiert. Der Aufenthalt auf den ausgewiesenen Parkplätzen ist in der großen Pause nicht gestattet.
  3. Nur die Toiletten im Eingangsbereich des Hauptgebäudes dürfen während der großen Pause benutzt werden, sind jedoch nicht als Aufenthaltsraum zu benutzen.
  4. Wenn der grüne Punkt an der Infosäule hängt, ist der Aufenthalt in der Eingangshalle des Hauptbaus erlaubt.

 

  1. Die kleinen Pausen dienen der Erholung und der Vorbereitung auf die nächste Stunde. Zu Stundenbeginn sind die SchülerInnen startklar in ihren Unterrichtsräumen.
  2. Wegen der Unfallgefahr darf im Schulhaus nicht gerannt, gedrängelt oder geschubst werden. Dies gilt besonders an den Türen und auf den Treppen.
  3. Das Blockieren der Türen am Ende der großen Pause ist aus dem gleichen Grund verboten.
  4. Auf dem Schulgelände dürfen keine Schneebälle geworfen oder Schleifbahnen angelegt werden.

 

Wir halten uns an unsere Handyordnung:

  1. Den Schülerinnen und Schülern ist das Mitführen von Handys während der Schulzeit grundsätzlich gestattet.
  2. Ausnahme: Abschlussprüfung Realschule § 9 (1): Bei schulischen Abschlussprüfungen stellt bereits das Mitführen eines Handys nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben eine Täuschungshandlung dar. Entsprechend kann bei Klassenarbeiten verfahren werden.
  3. Mit Betreten des Schulgeländes sind Handys und vergleichbare elektronische Speichermedien für die Dauer der Unterrichtszeit einschließlich aller Pausen auszuschalten.
  4. Ausnahme: Ist eine Schülerin oder ein Schüler krank, kann sie / er nach Rücksprache mit einer Lehrkraft nach Hause telefonieren. Entsprechendes gilt für vorzeitiges Unterrichtsende oder vergleichbare Situationen.
  5. Bei Zuwiderhandlung wird das Handy von der Lehrerin / dem Lehrer eingezogen. Vorher ist sicherzustellen, dass das Gerät ausgeschaltet wird. In der Regel kann die Schülerin bzw. der Schüler ihr/sein gekennzeichnetes Handy nach Unterrichtsende auf dem Rektorat abholen. In begründeten Ausnahmefällen ist das Handy von einem Erziehungsberechtigten abzuholen. Im Wiederholungsfall berät und beschließt die Klassenkonferenz weitergehende Maßnahmen nach § 90.
  6. Für Wandertage, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und andere außerunterrichtliche Veranstaltungen regeln die verantwortlichen und durchführenden Lehrkräfte den Umgang mit dem Handy. Auch hier darf das Handy nicht missbräuchlich verwendet werden.

 

Wir halten uns an folgende allgemeine Regeln:

  1. Die Einrichtungen der Schule müssen schonend behandelt werden. Wenn jemand etwas beschädigt, muss er es melden und ggf. ersetzen.
  2. Das Rauchen ist in der Schule und auf dem gesamten Schulgelände verboten.
  3. Das Kaugummikauen ist wegen Verschmutzung von Tischen und Böden auf dem Schulgelände verboten.
  4. Jacken werden an die Garderoben gehängt. Um Diebstählen vorzubeugen, sollen Wertsachen in den Unterrichtsraum mitgenommen werden.
  5. Während der Unterrichts-, Pausen- und Hohlstundenzeiten darf man nicht ohne Erlaubnis den Schulbereich verlassen, da sonst der Versicherungsschutz nicht mehr gilt.
  6. Durch Herumrennen, Toben und Schreien im Schulhaus werden andere belästigt oder gefährdet. Roller fahren, Inline-Skating, Skatebording oder ähnliches sind auf dem Schulgelände wegen der Gefahr der Personen- und Sachbeschädigung nicht erlaubt.
  7. Ballspiele sind im ausgewiesenen Bereich in den Pausen erlaubt. (vgl. Bolzplatzordnung!)
  8. Die Grünflächen dürfen nicht betreten werden, um Verschmutzungen im Schulhaus zu vermeiden.
  9. Für Schülerdiscos gilt eine besondere Ordnung.
  10. Für die Benutzung von Fachräumen können die Fachschaften eigene Regelungen erlassen.

 

Diese Schulordnung wurde nach Vorberatungen mit der Schülermitverwaltung und im Elternbeirat von der Gesamtlehrerkonferenz am 04. Juni 2014 verabschiedet. Die Schulkonferenz hat in ihrer Sitzung vom 10. Juli 2014 ihr Einverständnis erklärt.